Kieferorthopädie Praxis Damrath in Verden
Wir verhelfen Ihnen zu einem strahlendem Lächeln.
Wir bitten Sie den entsprechenden Anmeldebogen für Ihren Beratungstermin in unserer Praxis nach Ihrer telefonischen Terminvereinbarung auszufüllen.
Sie erreichen uns von Montag – Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.



Unser Leistungsspektrum
Alignertherapie mit Invisalign®
Strahlend schöne Zähne mitten in Verden: In der Kieferorthopädie Praxis Damrath verhelfen wir Ihnen zu Ihrem perfekten Lächeln. Mit modernsten Behandlungsmethoden wie der unauffälligen Zahnkorrektur durch Invisalign® begleiten wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene sanft auf dem Weg zu kerzengeraden Zähnen.
Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „invisible“ (unsichtbar) und „align“ (in einer Linie anordnen) zusammen und beschreibt somit die fast unsichtbare Zahnstellungskorrektur.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Für ein einwandfreies Abbeißen und Kauen wird das Fundament in der Kindheit gelegt.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Eine kieferorthopädische Behandlung ist auch im Erwachsenenalter möglich.
Die Praxis
Mitten in Verden finden Sie die kieferorthopädische Praxis Damrath. Wir setzen auf modernste Technik und ein durchdachtes Praxismanagement, um Ihnen eine effiziente und schonende Behandlungen zu ermöglichen. Unsere hochmodernen Geräte und digitalen Systeme gewährleisten präzise Diagnosen und individuell angepasste Therapiepläne.
Die hellen, großzügigen Räume schaffen eine angenehme Umgebung, in der Sie sich rundum wohlfühlen können. Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine freundliche und entspannte Atmosphäre, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.












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Fragen vor der Behandlung
Eine erste Beratung zum Feststellen eines Behandlungsbedarfes kann im Alter von 6-8 Jahren erfolgen, wenn die bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Backenzähne durchgebrochen sind. Dann fällt meist beim Zahnarzt oder auch den Eltern eine Fehlstellung – wie ein Engstand oder ein vergrößerter Überbiss – auf.
Da das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist, kann dies mit herausnehmbaren Geräten noch gut korrigiert werden.
Für die meisten Zahn- und Kieferfehlstellungen ist eine festsitzende Apparatur erforderlich. Dafür sollte die überwiegende Anzahl der bleibenden Zähen durchgebrochen sein. Dieser Zahnwechsel ist meist im Alter von ca. 11-13 Jahren erreicht.
Die Dauer hängt von der Art der Fehlstellung, der verwendeten Geräte und von der Mitarbeit des Patienten ab.
Bei einer Behandlung mit herausnehmbaren Geräten dauert eine Behandlung ca. 1-2 Jahre; bei einer Korrektur mit einer festsitzenden Zahnspange benötigt man meist 2-3 Jahre, in Einzelfällen kann es auch 4 Jahre bis zum Erreichen des Behandlungszieles dauern.
Bei herausnehmbaren Geräten kann es nach dem Aktivieren von Schrauben oder Federn zu einem Druck- und Spannungsgefühl an den Zähen kommen. Dieses lässt aber schnell wieder nach.
Das Anbringen einer festen Zahnspange an den Zähnen tut nicht weh. In den meisten Fällen treten nach dem Einsetzen des kieferorthopädischen Drahtes leichte Beschwerden auf, die einige Tage anhalten können.
Fragen zur Behandlung
Auch wenn bei jedem Kontrolltermin nach der Zahnpflege und der Zahngesundheit geschaut wird, sind die routinemäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt weiterhin erforderlich. Dort werden auch Prophylaxe-Maßnahmen durchgeführt und das Bonusheft abgestempelt.
Alle Kontrolluntersuchungen kann Ihr Kind gern allein wahrnehmen.
Wir benötigen nur beim Erstellen der diagnostischen Unterlagen sowie zum Erläutern der geplanten Behandlung (Kostenaufklärung) ein Elternteil in der Praxis, da z. B. durch Unterschrift die Einwilligung zum Röntgen erteilt werden. Sie können auch viele Formulare und Unterschriften über die Online-Rezeption unserer Homepage ausfüllen und unterschreiben; Informationen zu länger dauernden Terminen erhalten Sie vorab per E-Mail.
Für die gründliche Zahnreinigung bei einer festen Zahnspange benötigt man neben der Hand- oder elektrischen Zahnbürste auch noch Zwischenraumbürsten, um alle Zahnoberflächen gründlich zu reinigen.
Mit einer festsitzenden Apparatur sollten sehr harte Lebensmittel ganz vermieden und harte Sachen in kleine Stücke geschnitten werden, da sich dadurch Brackets lösen können. Durch das Kauen von sehr klebrigen Lebensmitteln kann sich der Bogen verbiegen, sodass sich die Zähne in eine falsche Richtung bewegen.
Eine herausnehmbare Zahnspange sollte wegen des Verletzungsrisikos nicht beim Sport getragen werden.
Bei einer festsitzenden Apparatur kann bei Sportarten wie Hand- oder Fußball durch den Ball- oder Körperkontakt die Wange oder Lippe verletzt werden. Bei Kontaktsportarten wie Judo besteht ein erhöhtes Risiko. Für Schutzmaßnahmen (z.B. Lippen- oder Mundschutz) sprechen Sie uns einfach an.
Kosten der Behandlung
Bis zum 18. Lebensjahr:
Eine kieferorthopädische Behandlung wird ab einem bestimmten Schweregrad (KIG-Einstufung 3 und mehr) von der Krankenkasse bezuschusst. Dabei übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten beim ersten Kind, beim zweiten Kind in Behandlung 90%. Die restlichen 20% bzw. 10% sind von den Versicherten als Eigenanteil zu entrichten.
Erst wenn sichergestellt ist, dass es während der Retentionsphase (= Stabilisierungsphase) zu keinen Veränderungen in der Zahn- und Kieferfehlstellung mehr gekommen ist, wird die Behandlung gegenüber der Krankenkasse abgeschlossen. Nach unserer Mitteilung an die Krankenkasse wird der Eigenanteil erstattet.
Ab dem 18.Lebensjahr:
Erwachsenenbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann bezuschusst, sofern eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, die nur durch eine kombiniert kieferorthopädisch kieferchirurgische Therapie gelöst werden kann. Auch hier ist zunächst ein Eigenanteil von 20% zu entrichten.
Für die kieferorthopädische Behandlung wird nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen ein Heil- und Kostenplan erstellt. Je nach Dauer der Behandlung und den verwendeten Geräten unterscheiden sich die Kosten.
Die private Krankenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Vertrag einen Teil oder die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Dies ist vorher mit dem jeweiligen Versicherer zu klären. Eine Erstattung der Vergütung durch die Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.
Moderne Technik – sanft und schonend!
Die festen Zahnspangen sind dank moderner Techniken deutlich schonender und schmerzärmer. Heute bewegen wir die Zähne durch kräftereduzierte Bracketsysteme und hochelastische Bögen. Auch das minimierte Design trägt zum Komfort bei. Mit Hilfe moderner Behandlungsgeräte kann es auch gelingen, auf die Extraktion von Zähnen zu verzichten.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch nicht alle Leistungen bezuschusst. Der Leistungskatalog ist auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung eingeschränkt – eine Grundversorgung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind Mehr- und Zusatzkosten und von den Patienten bzw. Eltern privat zu tragen.
Dazu gehören u.a. die Glattflächenversiegelung, Komfort- und ästhetische Brackets, Materialien wie hochelastische Titanbögen, Non-Compliance-Geräte (z.B. Distaljet, Jasper Jumper), Verankerungs-Apparaturen und Kleberetainer.
Eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen kann da ggf. nützlich sein. Die Versicherung muss dafür in der Regel vor der Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen werden.
(Link zur Waizmann-Tabelle)
Sichern Sie sich jetzt einen Termin in unserer Praxis.
- 0 42 31 / 47 44
- team@kfopraxis-damrath.de
- Montag: 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
- Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Hier finden Sie unsere Praxis in Verden.
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Georgstr. 8
27283 Verden
