Herzlich willkommen

Kieferorthopädie Praxis Damrath in Verden

Wir verhelfen Ihnen zu einem strahlendem Lächeln.

Anmeldebogen

Wir bitten Sie die entsprechenden Anmeldebogen für Ihre Behandlung in unserer Praxis auszufüllen.

Unser Leistungsspektrum

Alignertherapie mit Invisalign®

Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „invisible“ (unsichtbar) und „align“ (in einer Linie anordnen) zusammen und beschreibt somit die fast unsichtbare Zahnstellungskorrektur.

Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche

Für ein einwandfreies Abbeißen und Kauen wird das Fundament in der Kindheit gelegt.

Kieferorthopädie für Erwachsene

Eine kieferorthopädische Behandlung ist auch im Erwachsenenalter möglich.

Die Praxis

Mitten in Verden finden Sie die kieferorthopädische Praxis Damrath. Wir setzen auf modernste Technik und ein durchdachtes Praxismanagement, um Ihnen eine effiziente und schonende Behandlungen zu ermöglichen. Unsere hochmodernen Geräte und digitalen Systeme gewährleisten präzise Diagnosen und individuell angepasste Therapiepläne. 

Die hellen, großzügigen Räume schaffen eine angenehme Umgebung, in der Sie sich rundum wohlfühlen können. Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine freundliche und entspannte Atmosphäre, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten.

fAQ

Kosten der Behandlung

Bis zum 18. Lebensjahr:

Eine kieferorthopädische Behandlung wird ab einem bestimmten Schweregrad (KIG-Einstufung 3 und mehr) von der Krankenkasse bezuschusst. Dabei übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten beim ersten Kind, beim zweiten Kind in Behandlung 90%. Die restlichen 20% bzw. 10% sind von den Eltern als Eigenanteil zu entrichten und werden nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet.

Ab dem 18.Lebensjahr:

Erwachsenenbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann bezuschusst, sofern eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vorliegt, die nur durch eine kombiniert kieferorthopädisch kieferchirurgische Therapie gelöst werden kann. Auch hier ist zunächst ein Eigenanteil von 20% zu entrichten.

Für die kieferorthopädische Behandlung wird nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen ein Heil- und Kostenplan erstellt.
Die private Krankenversicherung erstattet je nach abgeschlossenem Vertrag einen Teil oder die gesamte kieferorthopädische Behandlung. Dies ist vorher mit dem jeweiligen Versicherer zu klären. Eine Erstattung der Vergütung durch die Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.

Moderne Technik – sanft und schonend!
Die festen Zahnspangen sind dank moderner Techniken deutlich schonender und schmerzärmer. Heute bewegen wir die Zähne durch kräftereduzierte Bracketsysteme und hochelastische Bögen. Auch das minimierte Design trägt zum Komfort bei. Mit Hilfe moderner Behandlungsgeräte kann es auch gelingen, auf die Extraktion von Zähnen zu verzichten.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden jedoch nicht alle Leistungen bezuschusst. Der Leistungskatalog ist auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung eingeschränkt – eine Grundversorgung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen sind Mehr- und Zusatzkosten und von den Patienten bzw. Eltern privat zu tragen.
Dazu gehören u.a. die Glattflächenversiegelung, Komfort- und ästhetische Brackets, Materialien wie hochelastische Titanbögen, Non-Compliance-Geräte (z.B. Distaljet, Jasper Jumper), Verankerungs-Apparaturen und Kleberetainer.
Eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen kann da ggf. nützlich sein. Die Versicherung muss dafür in der Regel vor der Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen werden.
(Link zur Waizmann-Tabelle)

Fragen vor der Behandlung

Eine erste Beratung zum Feststellen eines Behandlungsbedarfes kann bereits im Alter von 6 – 8 Jahren erfolgen, wenn die bleibenden Schneidezähne und die ersten bleibenden Backenzähne durchgebrochen sind. Das Kieferwachstum ist jedoch noch nicht abgeschlossen, es kann deshalb vom Kieferorthopäden gezielt gesteuert werden. Dann erfolgt meist eine Korrektur mit herausnehmbaren Geräten.
Für die Korrektur der meisten Fehlstellungen ist eine festsitzende Apparatur erforderlich. Dafür sollte die überwiegende Anzahl der bleibenden Zähne durchgebrochen sein. Dieser Zahnwechsel ist Alter von ca. 11-13 Jahren erreicht.

Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange immer dann, wenn der Kieferorthopäde im Beratungstermin eine Zahn- oder Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe drei bis fünf nachgewiesen hat. Für die Grade eins und zwei zahlt die gesetzliche Krankenkasse hingegen nicht.

Das Anbringen einer Zahnspange an den Zähnen tut nicht weh, es besteht kein Grund zur Sorge. In den meisten Fällen treten nach dem Einsetzen des kieferorthopädischen Drahtes in die Brackets leichte Schmerzen oder Beschwerden auf, die einige Tage anhalten können.

Fragen zu der Behandlung

Auch wenn bei jedem Kontrolltermin nach der Zahnpflege und der Zahngesundheit geschaut wird, sind die routinemäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt weiterhin erforderlich. Dort werden auch Prophylaxe-Maßnahmen durchgeführt und das Bonusheft abgestempelt.

Wir benötigen nur beim Erstellen der diagnostischen Unterlagen sowie zum Erläutern der geplanten Behandlung (Kostenaufklärung) ein Elternteil in der Praxis, da z.B. durch Unterschrift die Einwilligung zum Röntgen erteilt werden muss.

Alle Kontrolluntersuchungen kann Ihr Kind gern allein wahrnehmen.

Eine kieferorthopädische Behandlung wird nach der Retentionsphase (=Stabilisierungsphase) abgeschlossen. Erst wenn sichergestellt ist, dass das erreichte Behandlungsergebnis sich nicht wieder verändert, wird die Behandlung durch eine Mitteilung an die Krankenkasse beendet und dann der gezahlte Eigenanteil erstattet.

Kontakt

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