Kieferorthopädie für Erwachsene
Eine kieferorthopädische Behandlung ist auch im Erwachsenenalter möglich. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Solche Fehlstellungen stören nicht nur die Ästhetik, sondern auch die Funktion des Gebisses. So kann das Abbeißen und Kauen gestört sein. Oft ist die Mundhygiene durch die Fehlstellung erschwert und begünstigt somit eine Parodontitis.
Die häufigsten Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung sind:
- Rezidiv nach einer kieferorthopädischen Behandlung als Jugendliche/r
(die Zähne sind teilweise wieder in die alte Position zurückgewandert)
- Zahnwanderungen aufgrund von Parodontitis
(durch Zahnfleisch- und Knochenrückgang bewegen sich die Zähne, was zu ästhetisch unzufriedenen Zuständen führt)
- Präprothetische Kieferorthopädie
(Vorbereitung für das Eingliedern von Zahnersatz nach Verlust von Zähnen)
- Kieferoperationen
(Vorbereitung der Zahnstellung mittels festsitzender Apparatur vor Korrektur der Kieferposition durch eine Operation)
Oft entsteht der Wunsch nach einer Korrektur auch aus rein kosmetischen Gründen. Eine kieferorthopädische Behandlung bringt neben der Verbesserung der Ästhetik weitere Vorteile:
- Eine gerade Zahnreihe ohne Lücken oder zu engstehenden Zähnen ermöglicht eine optimale Mundhygiene.
- Schief stehende Zähne können Probleme beim Kauen und Sprechen verursachen.
- Verspannungen und Nackenschmerzen, Kopf- und Rückenschmerzen können günstig beeinflusst werden.
Dabei ist zu beachten, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme haben, wenn folgendes zutrifft:
„Kieferorthopädische Behandlungen bei Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18 Lebensjahr vollendet haben, gehören nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Das gilt nicht für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das ein kombinierte kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen erfordern.“ (SGB V §28 Abs.2)
Kosten
Die Beratung und eine erste Untersuchung sind auf jeden Fall eine vertragszahnärztliche Leistung.
Liegt keine schwere Kieferanomalie vor, ist zu diesem Zeitpunkt die vertragszahnärztliche Leistung beendet. Wird trotzdem eine kieferorthopädische Behandlung gewünscht, werden alle weiteren diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen privat in Rechnung gestellt.
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung hängen maßgeblich von der zu behandelnden Fehlstellung, den eingesetzten Apparaturen und Geräten und dem damit verbundenen Aufwand ab. Vor der Behandlung wird ein Behandlungsplan erstellt, aus dem die Kosten ersichtlich werden.
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